
Der blinde Fleck vieler Geschäftsführer: Sie haften – aber Ihre Organisation arbeitet dagegen

Was jedoch oft übersehen wird:
Die größte Haftung entsteht nicht durch fehlende Innovation – sondern durch scheinbar harmlose Alltagsprozesse.
„Wir nutzen doch HTTPS“ –
warum dieses Argument unter NIS-2 nicht mehr trägt
Ein Klassiker aus der Praxis:
- Passwörter werden per E-Mail versendet
- Zugangsdaten stehen im GET-Parameter einer URL
- Der Einwand lautet: „Der Transport ist doch verschlüsselt (HTTPS).“
Rechtlich und organisatorisch ist es unter NIS-2 eine Katastrophe.
Warum?
- GET-Parameter landen im Klartext:
- in Server-Logs (access.log)
- im Browser-Verlauf
- in Proxy- und Firewall-Logs
→ Verstoß gegen Security by Design
- E-Mails:
- liegen jahrelang unverschlüsselt im Postfach
- im „Gesendet“-Ordner des Kunden
- im Support-Postfach Ihres Unternehmens
Das ist kein Hackerangriff.
Das ist eine grob fahrlässige Schwachstelle im Standardprozess.
Unter NIS-2 ist genau das der Punkt, an dem die persönliche Haftung des Geschäftsführers beginnt:
Sie hätten organisatorisch und technisch sicherstellen müssen,
dass sensible Daten nicht so verarbeitet werden.
Die „Passwort-Richtlinie“ und die TXT-Datei in der Schublade
Ein zweites, ebenso typisches Szenario:- Der Geschäftsführer unterschreibt eine Passwort-Richtlinie
(12 Zeichen, Sonderzeichen, Wechsel alle 90 Tage) - Der Administrator denkt sich:
„Das kann sich kein Mensch merken.“ - Ergebnis:
- passwords.txt oder der berühmte Zettel in der Schublade
Unter NIS-2 reicht es nicht mehr, Regeln zu erlassen.
Sie haben eine Überwachungspflicht.
Die kritische Frage des Auditors lautet dann:
„Herr Geschäftsführer, wie haben Sie technisch sichergestellt,
dass Mitarbeiter keine Passwort-TXT-Dateien anlegen können?“
Die Antwort
„Ich habe ihnen vertraut.“
ist keine Entlastung, sondern der Beweis eines Organisationsverschuldens.
Das eigentliche Dilemma: Unpraktische Regeln erzeugen Regelverstöße
Die Realität im Mittelstand ist klar:- Ihre Mitarbeiter umgehen Regeln nicht aus Böswilligkeit,
- sondern weil sie unpraktisch sind.
- Gleichzeitig haften Sie persönlich, wenn genau diese Umgehungen zum Vorfall führen.
Sie tragen die Haftung – aber die operative Realität entzieht sich Ihrer Kontrolle.
Die Lösung liegt nicht in mehr Papier, sondern in Technik
Genau hier greifen moderne, haftungsrelevante Schutzmechanismen:- Identity & Access Management (IAM)
- Single Sign-On (SSO)
- Privileged Access Management (PAM)
- Sichere Datentransfer-Verfahren (z. B. One-Time-Secret statt E-Mail)
- Ihre Mitarbeiter können die Regeln einhalten, ohne Umwege zu suchen
- Sie erfüllen Ihre Überwachungs- und Organisationspflicht nachweisbar
KI, Automatisierung und Cyber-Haftung gehören zusammen
Ob Sie:- KI im Vertrieb automatisieren
- KI-Use-Cases in der Produktion einführen
- KI-Agenten im Kundenservice integrieren
- über Stiftungslösungen, Unternehmensbörsen, einen Unternehmensbroker oder sogar einen Notfallplan bei Geschäftsführer-Ausfall nachdenken
Ist Ihre Organisation so gebaut,
dass sie auch unter Stress, Wachstum und Automatisierung rechtssicher funktioniert?
Wenn nicht, entsteht kein technisches Risiko –
sondern ein persönliches Haftungsrisiko.
Fazit für Geschäftsführer
- NIS-2 ist kein IT-Thema, sondern Unternehmensführung
- Vertrauen ersetzt keine technischen Kontrollen
- Unpraktische Regeln erzeugen Haftung
- Gute Technik schützt Menschen, nicht nur Daten
- Cyber-Sicherheit ist heute Teil der Liquiditäts- und Existenzsicherung
sondern weil Organisationen es oft selbst sind.
Rechtlicher Hintergrund: Warum NIS-2 die Rolle des Geschäftsführers verändert
Die NIS-2-Richtlinie der EU ist kein IT-Projekt und kein Spezialgesetz für Konzerne.Sie ist eine Governance- und Haftungsrichtlinie, die die Verantwortung ausdrücklich auf die Geschäftsführungsebene verlagert.
Für welche Unternehmen gilt NIS-2?
Hier ist eine wichtige Einordnung notwendig, um unnötige Verunsicherung zu vermeiden:
- Unternehmen, die keine
- Vertrauensdiensteanbieter (Trust Service Provider),
- öffentlichen Telekommunikationsanbieter
- oder Anbieter strategisch kritischer Leistungen
sind, fallen nicht automatisch unter NIS-2.
- Für diese Unternehmen greift NIS-2 grundsätzlich erst ab der Schwelle „mittleres Unternehmen“:
- ab 50 Mitarbeitenden oder
- ab 10 Mio. Euro Jahresumsatz
Aber:
Sobald diese Größenordnung erreicht ist – oder absehbar erreicht wird –
stellt sich nicht mehr die Frage ob, sondern wie Sie vorbereitet sind.
Ab wann gilt NIS-2?
- Die EU-Richtlinie ist seit 2023 beschlossen
- Die nationale Umsetzung in den Mitgliedsstaaten läuft
- Für Unternehmen bedeutet das:
ab 2025/2026 gelten die Pflichten faktisch verbindlich, Prüfungen und Sanktionen folgen zeitversetzt
Ab jetzt wird geprüft, ob Sie sich vorbereitet haben.
Was NIS-2 konkret vom Geschäftsführer verlangt – in Klartext
NIS-2 verlangt keine technische Detailkenntnis vom CEO.Aber sie verlangt nachweisbare organisatorische Verantwortung.
Konkret heißt das:
- Sie dürfen sich auf IT-Spezialisten stützen
- Sie dürfen Verantwortung delegieren
- Sie dürfen Haftung nicht delegieren
- angemessenen technischen UND organisatorischen Maßnahmen
- Überwachungspflichten der Geschäftsleitung
- persönlicher Verantwortlichkeit bei vorhersehbaren Schwachstellen
„Ich habe meinem IT-Team vertraut“ gilt nicht mehr als Entlastung.
Warum Vertrauen in diesem Kontext leichtsinnig wäre
Das klingt hart, ist aber realistisch:- Ihre Mitarbeiter handeln nicht falsch,
- sie handeln pragmatisch.
- Mitarbeiter kennen Datenschutzregeln
- sie wissen, was „richtig“ wäre
- sie bekommen aber oft weder Prozesse noch Werkzeuge, um es richtig zu tun
- Prozesse senken kurzfristig Produktivität
- Sicherheits-Tools kosten Lizenzen
- Budgets werden nicht freigegeben
- Leistung wird trotzdem erwartet
Der Mitarbeiter wählt den Weg des geringsten Widerstands.
Nicht aus Bequemlichkeit, sondern aus Systemdruck.
Seit dem 1.1.2026 wird genau dieses Verhalten für die Geschäftsführung gefährlich:
Nicht das Wissen der Mitarbeiter zählt, sondern die organisatorische Ermöglichung durch das Unternehmen.
Warum interne Kontrollen nicht ausreichen
Ein CEO steht hier in einem strukturellen Dilemma:- Interne IT prüft sich faktisch selbst
- Interne Audits sind Teil der Hierarchie
- Kritische Punkte werden oft „mitgedacht“ oder relativiert
Unabhängige, externe Prüfung
Nicht aus Misstrauen gegenüber Mitarbeitern, sondern:
- zur Entlastung der Geschäftsführung
- zur objektiven Bewertung realer Prozesse
- zur Dokumentation, dass Organisationspflichten erfüllt wurden
ein Haftungsschutz für den Geschäftsführer.
Der Denkfehler vieler CEOs
Viele Geschäftsführer denken:„Wenn ich Prozesse verschärfe und Tools einführe, verliere ich Produktivität.“
Kurzfristig ist das oft richtig.
Langfristig ist es gefährlich.
Denn NIS-2 bewertet nicht, ob Ihre Mitarbeiter schnell arbeiten,
sondern ob Ihr Unternehmen vorhersehbare Risiken organisatorisch beherrscht.
Oder anders gesagt:
Produktivität ohne Struktur ist seit 2026 kein Wettbewerbsvorteil mehr,
sondern ein Haftungsrisiko.
Einordnung zum Schluss
NIS-2 will keine Angst erzeugen.Die Richtlinie folgt einer einfachen Logik:
- Komplexe, digitalisierte Organisationen
- können nicht mehr allein auf Vertrauen basieren
- Verantwortung muss systemisch abgesichert werden
Nicht mehr selbst alles wissen zu müssen –
aber sicherzustellen, dass Wissen, Prozesse und Technik zusammenpassen.
Genau hier beginnt professionelle Unternehmensführung im digitalen Zeitalter.

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